FTA Fahrzeugtechnik GmbH
Wallbacher Str. 5
79713 Bad Säckingen, D
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Unsere Angebote gelten für gewerbliche Abnehmer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Unsere Angebote gelten für gewerbliche Abnehmer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

AGB

AGB der FTA Fahrzeugtechnik GmbH, DE-79713 Bad Säckingen
Stand: 22.11.2017

Vorbemerkung:
Die FTA Fahrzeugtechnik GmbH (nachfolgend FTA) gehört zu den führenden Anbietern von Rädern, Rollen, Kugelrollen und Transportgeräten. Die Betreuung der Kunden im gesamten EU-Raum erfolgt vom Sitz der Gesellschaft in Bad Säckingen/Deutschland aus. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen dazu dienen, das Verhältnis zu den Unternehmern und gewerblichen Kunden (nachfolgend Kunden) zu regeln.

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf- und sonstigen Verträge über die Bestellung unserer Produkte sowie eventueller zusätzlicher Leistungen, soweit nicht zwingend etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.

1.2 Eigene Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zusätzliche, in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelte Punkte enthalten.

§ 2 Zustandekommen des Einzelvertrages
2.1 Besteht zwischen den Vertragspartnern ein Lieferrahmenvertrag, so richtet sich das Zustandekommen der jeweiligen Einzelverträge nach dem Inhalt dieses Rahmenvertrages.

2.2 Einzelaufträge (Angebote) können schriftlich in Textform, wobei insoweit die elektronische Übermittlung (insbesondere per E-Mail) und die Übermittlung per Telefax ausreichend ist, erteilt werden. Für Sonderanfertigungen und Großaufträge ist eine Bestellung über elektronische Kommunikationsmittel ausgeschlossen und wird ohne schriftliche Bestätigung nicht bearbeitet.

2.3 Nach Eingang eines entsprechenden Angebotes erfolgt der Vertragsschluss erst durch eine Bestätigung (Annahme) von uns unter Angabe der lieferbaren Menge, des vereinbarten Preises und weiterer Einzelheiten (z. B. Zeitpunkt der Übergabe an die zum Transport bestimmte Person etc.). Diese Bestätigung kann schriftlich in Textform, wobei insoweit die elektronische Übermittlung (insbesondere per E-Mail) und die Übermittlung per Telefax ausreichend sind, erfolgen. Auch die tatsächliche Bearbeitung und Ausführung einer Bestellung ohne gesonderte Mitteilung gilt als Annahme eines Antrages.

§ 3 Prospekt- und sonstige Angaben
3.1 In unseren Prospekten und / oder sonstigen Werbemitteln (insbesondere auch in digitalen Medien) befindliche Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen und Maß-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben dienen lediglich zu Informationszwecken und sind nur dann maßgeblich, soweit sie in dem Werbematerial ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Zeichnungen und andere Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum der FTA.

3.3 Für lediglich zu Informationszwecken dienende Angaben ist eine Haftung von FTA ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches und / oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 4 Preise
Soweit nichts Abweichendes vereinbart bzw. von unserer Seite mitgeteilt wird, verstehen sich die Preise rein netto ab Werk (ex works) zuzüglich Mehrwertsteuer, Versand und Verpackung. Die in unseren Katalogen genannten Preise können sich auch während der Laufzeit eines Kataloges ändern. Sofern dies der Fall ist, werden wir im Rahmen einer Auftragsbestätigung ausdrücklich hierauf hinweisen.

§ 5 Liefertermine und Fristen
5.1 Die Ware wird von uns nur auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet. In diesem Fall geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den zur Ausführung des Transports bestimmten Unternehmer übergeben wird. Sofern ein Kunde eine besondere Anweisung über die Art der Versendung oder die zum Transport vorgesehene Person erteilen sollte, werden wir diese entsprechend berücksichtigen, soweit dies für uns möglich und zumutbar ist.

5.2 Die Kosten für den Versand sind durch unseren Kunden zu tragen und werden von uns in Rechnung gestellt.

5.3 Von uns genannte Liefertermine und –fristen sind unverbindlich und können von uns nicht gewährleistet werden. Wir garantieren insoweit lediglich die fristgerechte Übergabe an das zum Transport ausgewählte Unternehmen. Soweit von unserer Seite aus auf Lieferfristen bzw. –termine hingewiesen wird, handelt es sich um die Regellieferzeiten der zum Transport eingesetzten Unternehmen.

§ 6 Verpackung
6. Die Verpackung der Ware erfolgt durch uns in transportüblicher und –gerechter Form.

6.2 Die Kosten für die Verpackung sind durch den Kunden zu tragen und werden bei der Rechnung zusätzlich berücksichtigt.
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§ 7 Transportversicherung
Auf Verlangen unseres Kunden sind wir gerne bereit, eine Transportversicherung für die bestellte Ware abzuschließen. Die Kosten sind in diesem Falle in vollem Umfang vom Kunden zu tragen und werden von uns in Rechnung gestellt.

§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1 Sofern die Lieferung außerhalb von Deutschland erfolgen soll, ist der komplette Rechnungsbetrag im Wege der Vorauskasse zu begleichen.

8.2 Innerhalb von Deutschland gilt, dass Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang rein netto zu begleichen sind. Skonto- oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt.

Die FTA behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, die Lieferung per Rechnung zu verweigern.

Bonitätsprüfung
Die FTA behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck die notwendigen Kundendaten an Dritte weitergeben.

8.3 Bei Sonderanfertigungen gilt, dass mindestens ein 50%iger Anteil des Rechnungsbetrages bei Bestellung fällig wird, die restlichen 50% bei Lieferung. Mit der Sonderanfertigung beginnen wir erst nach Eingang des mindestens 50%igen, bei Bestellung fälligen Betrages. Sofern wir feststellen sollten (z. B. durch Einholung einer Kreditauskunft), dass Kunden in Liquiditätsschwierigkeiten stecken, können wir die Lieferung von Vorkasse abhängig machen.

8.4 Werkzeugkosten sind bei Bestellung zahlbar.

8.5 Bei nicht fristgerechter Zahlung tritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB Verzug ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung geleistet wird.

8.6 Offene Rechnungsbeträge sind während des Verzugs zu verzinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Wir sind berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund nach entsprechendem Nachweis höhere Zinsen zu verlangen. Für die rechtzeitige Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei uns an, nicht auf die Vornahme der Leistungshandlung durch den jeweiligen Schuldner.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung und / oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte Forderungen handelt. Im Übrigen sind Aufrechnung und Zurückbehaltung ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum von FTA. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn einzelne Forderungen von FTA in ein laufendes Kontokorrent oder eine laufende Rechnung eingestellt und daraus der Saldo gezogen und anerkannt wird.

10.2 Sofern die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet wird, so erfolgt diese Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung für FTA, ohne dass hieraus eine Verpflichtung für FTA entsteht. Es wird klargestellt, dass der Kunde durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung kein Eigentum nach §§ 947 ff BGB an der neuen Sache erwirbt. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit weiteren, nicht im Eigentum von FTA stehenden Sachen erwirbt FTA einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache in dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

10.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware nur bei Vorliegen der nachfolgend genannten Voraussetzungen berechtigt:
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern und/oder verarbeiten, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern. Von einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist insbesondere dann auszugehen, wenn mehr als 10 % der gestellten Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen tatsächlich beglichen werden.
- Der Kunde tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich eventueller Saldoforderungen an FTA ab, die die Abtretung hiermit annimmt.
- Bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Ware und der daraus folgenden Miteigentümerstellung von FTA gem. Ziff. 2 dieser Klausel steht FTA die Kaufpreisforderung anteilig nach dem Wert der Rechte an der neuen Sache zu.
- Der Kunde wird von FTA ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie den Zahlungsverpflichtungen gegenüber FTA vollständig und fristgemäß nachgekommen wird. Bei Entstehen eines Zahlungsverzuges oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erlischt die Einziehungsermächtigung ohne dass es nochmals einer gesonderten Mitteilung durch FTA bedarf. Für diesen Fall wird FTA von dem Kunden bevollmächtigt, die jeweiligen Kunden von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen dort selbst direkt einzuziehen. Der Kunde verpflichtet sich, die insoweit für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen und notwendigen Auskünfte einzuholen und schriftlich unverzüglich gegenüber FTA mitzuteilen. Diese Pflicht umfasst insbesondere die Mitteilung einer genauen Aufstellung aller gegen Kunden bestehenden Forderungen mit vollständiger Anschrift, Firmierung, der Höhe der jeweiligen Forderungen samt Nebenforderungen mit Rechnungsdatum und Fälligkeit.
- Der Kunde ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. abgetretener Forderungen nicht berechtigt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung wird für jeden einzelnen Fall unbeschadet aller sonstigen Rechte eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR fällig. Beim Auftreten von Pfändungen ist der Kunde verpflichtet, FTA unter Angabe des Pfändungsgläubigers und –grundes unverzüglich zu unterrichten.
- Im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung zu einer neuen Sache verwahrt der Kunde diese neue Sache bis zur ermächtigten Weiterveräußerung in seinen Räumen. Gegen die üblichen Gefahren (insbesondere Diebstahl, Wasser- und Feuerschäden) ist die Ware auf Kosten des Kunden zu versichern. Entschädigungsansprüche, die aus dem Eintritt des versicherten Risikos gegen Versicherungen oder sonstige Ersatzverpflichtete entstehen, tritt der Kunde bereits zum jetzigen Zeitpunkt an FTA in Höhe des Fakturenwertes der aus dem Konsignationslager entnommenen Ware ab. FTA nimmt die Abtretung hiermit an.

Sollte der Wert der insgesamt für FTA bestehenden Sicherheiten die gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung wie in Ziff. 1 genannt um mehr als 25 % übersteigen, so ist FTA auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

§ 11 Warenrückgabe
11.1 Bestellte und richtig gelieferte Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Auf besondere Vereinbarungen mit dem Kunden können auch solche Waren zu einem individuell auszuhandelnden Rechnungs- oder Tagespreis zurückgenommen werden. Hierbei wird in jedem Fall eine Höchstbegrenzung auf 90% des Rechnungs- oder Tagespreises vorgenommen. Die Gesamtkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

11.2 Sonderanfertigungen und Großaufträge werden generell nicht zurückgenommen.

§ 12 Haftung und Gewährleistung
12.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen des BGB mit folgender Maßgabe:
- Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Kunde die Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß erfüllt.
- Bei Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels an der Ware sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung werden alle hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten von uns getragen. Sofern allerdings Zusatzkosten dadurch anfallen sollten, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind diese Zusatzkosten durch den Kunden zu tragen.
- Sofern eine Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung durch uns nicht oder nicht in angemessener Frist erfolgt und dies durch uns zu vertreten ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder eine entsprechende Minderung des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.

12.2 Die Gewährleistung für die Tragkraft der von uns vertriebenen Räder und Transportgeräte gilt in jedem Fall nur für Geschwindigkeiten bis max. 4 Km/h auf ebenem Boden.

12.3 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit der Kunde hier keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend macht.

12.4 Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

12.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von unserer Seite beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht, sofern unser Kunde Rechte wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Nichterfüllung geltend macht.

12.6 Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden aufgrund von Produktfehlern auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Auf Verlangen gewähren wir unseren Kunden Einblick in unsere Versicherungspolice.

12.7 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und/oder –beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Produkthaftung
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz und bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Insoweit verbleibt es bei dem gesetzlichen Haftungshöchstbetrag nach § 10 Produkthaftungsgesetz bei Personenschäden bzw. der Selbstbeteiligung nach § 11 Produkthaftungsgesetz bei Sachbeschädigung.

§ 14 Erfüllungsort
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort unser Sitz in Bad Säckingen / Deutschland.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegen stehen. Alle Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden ergeben, werden am ausschließlichen Gerichtsstand Bad Säckingen verhandelt, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen stehen.

§ 16 Datenschutz
Wir sind berechtigt, Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung von unseren Kunden erhalten, nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des gesamten Vertrages und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

18. Online-Schlichtungsplattform

Für die Beilegung von allfälligen Streitigkeiten im Onlinehandel steht seit 15. Feb. 2016 die Online-Streitbeilegungspattform kurz ODR zur Verfügung.
LINK: http://ec:europa.eu/odr